Förderungen und Stipendien der BKM

BKGE | Förderungen und Stipendien des BKM


Förderung durch die BKM

Die Kulturlandschaften des östlichen Europas waren Jahrhunderte hindurch vom Zusammenleben unterschiedlicher ethnischer, religiöser und sozialer Gruppen geprägt. Großen Anteil hatten daran auch Deutsche, die seit dem Mittelalter aus verschiedenen Gegenden in die Länder des östlichen Europas einwanderten und dort kulturelle Zeugnisse ihres Wirkens hinterließen. Bund und Länder haben sich bereits 1953 verpflichtet, das kulturelle Erbe der Deutschen im östlichen Europa zu erforschen, zu bewahren und im kollektiven Bewusstsein präsent zu halten. Gesetzlich verankert ist diese Aufgabe in § 96 des „Gesetzes über die Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen“, dem Bundesvertriebenengesetz, kurz BVFG (§ 96). In der aktuell gültigen Fassung lautet der Text:

§ 96 BVFG - Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung
"Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste."
 

Auf Bundesebene nimmt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Aufgaben gemäß § 96 BVFG wahr. Sie fördert wissenschaftliche Forschungen, Museen und Ausstellungen sowie Bibliotheken, aber auch Maßnahmen zur kulturellen Vermittlung mit Bezug zu den Deutschen in Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen, in den Böhmischen Ländern, im Karpaten- und im Donauraum sowie im Baltikum oder in Russland. Nähere Informationen zu den Förderkriterien für entsprechende Maßnahmen sowie Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie in den unten stehenden Dateien.

AKTUELLER HINWEIS DER BKM

Fortsetzung der Projektförderung des Bundes zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in den Sparten „Wissenschaft“ und „Kulturelle Vermittlung“ im Jahr 2024

Das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE), Oldenburg, wird ab sofort für die Förderung von Projekten zur Erforschung und Vermittlung von Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa zuständig sein. Bis zum 31. August 2023 kann wieder eine Förderung für Projekte in den Sparten „Wissenschaft" und „Kulturelle Vermittlung" beantragt werden, die im Haushaltsjahr 2024 beginnen. Infolge einer inhaltlichen und organisatorischen Neukonzeption gelten neue Fördergrundsätze, die dieser Mitteilung beiliegen und hier heruntergeladen werden können:

Fördergrundsätze Wissenschaft und kulturelle Vermittlung 

Die Förderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) gilt der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in ihren transnationalen und kulturellen Verflechtungen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa vom Mittelalter bis in die Gegenwart. Damit unterstützen der Bund und die Länder Vorhaben, die diese Themen in europäischen und globalen Kontexten erforschen, sichern, präsentieren und Kenntnisse darüber vermitteln. Erwünscht sind Kooperationen, insbesondere mit Partnern im östlichen Europa.

Projekte in den Sparten „Wissenschaft" und „Kulturelle Vermittlung" können fortan ausschließlich beim BKGE beantragt werden.

In den Sparten „Wissenschaft" und „Kulturelle Vermittlung" wird ein wettbewerbliches Verfahren mit einem zentralen jährlichen Einsendeschluss am 31. August für Projekte eingeführt, deren Beginn im darauffolgenden Kalenderjahr liegen wird beziehungsweise die im darauffolgenden Kalenderjahr durchgeführt werden sollen. Dies soll sicherstellen, dass auch mit reduzierten Haushaltsmitteln qualitativ hochwertige Projekte gefördert werden können.

In der Sparte „Wissenschaft" werden Vorhaben insbesondere aus den Fächern Geschichte und Politik, Literatur- und Sprachgeschichte, Kunst- und Musikgeschichte sowie Europäische Ethnologie gefördert, die in thematischer und methodischer Hinsicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt.

In der Sparte „Kulturelle Vermittlung" werden Projekte insbesondere aus den Bereichen Bildung, Kunst, Literatur, Theater, Musik und Tanz gefördert, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts (z.B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, eingetragene Vereine, Stiftungen).

Die Bundeszuwendung wird im Wege der Projektförderung in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt. Insgesamt sollen mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenanteil oder Drittmittel gesichert sein. Fördermittel werden ab einer Antragshöhe von 10.000 Euro bis max. 100.000 Euro pro Jahr pro Projekt zur Verfügung gestellt. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen und Publikationen, für die eine Antragshöhe von mindestens 5.000 Euro gilt. Eine über-jährige Förderung – begrenzt auf drei Jahre – ist nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Der früheste Projektbeginn ist der 15. Januar 2024. Weitere Informationen enthalten die neuen Fördergrundsätze der BKM, die ab sofort gelten, dieser Mitteilung beiliegen und auf den Internetseiten des BKGE und der BKM heruntergeladen werden können. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Das BKGE prüft fortan die Antragsunterlagen und trifft die Förderentscheidung für die BKM. Es wird bei der Auswahl der zu fördernden Projekte durch eine unabhängige Jury beraten.

Dem Antrag sind die im Antragsformular näher bezeichneten Unterlagen beizufügen; insbesondere müssen eine ausführliche Projektdarstellung sowie ein Ausgaben- und Finanzierungsplan eingereicht werden. Das Antragsformular sowie der Ausgaben- und Finanzierungsplan können hier heruntergeladen werden:

Förderanträge sind per E-Mail-Anhang an das BKGE zu richten: <bkge@bkge.bund.de>.

 

 

Anträge für Projekte in der Sparte „Hilfen zur Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa" müssen weiterhin an die BKM gerichtet werden. Auch in dieser Sparte gelten fortan neue Fördergrundsätze. Zum Antragsformular:

Kleinere Projekte im Bereich der „Kulturellen Vermittlung" können weiterhin unter den bisherigen Voraussetzungen durch die an den Landesmuseen beziehungsweise am Adalbert Stifter Verein angesiedelten Kulturreferate gefördert werden.

 

Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa
Johann-Justus-Weg 147a | 26127 Oldenburg
Telefon: +49 441 96 19 5-0 | Fax: +49 441 96 19 5-33 | E-Mail: bkge@bkge.bund.de