Immanuel-Kant-Promotionsstipendium

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Immanuel-Kant-Stipendium

Die Kulturstaatsministerin fördert mit dem Immanuel-Kant-Stipendium den hervorragend qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs in den Geschichts-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften.

Das seit 1986 vergebene Stipendium richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden, die sich mit transnationalen und transkulturellen Bezügen oder Verflechtungen im östlichen Europa vom Mittelalter bis in die Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung der deutschsprachigen Bevölkerung befassen. Dazu gehören auch die Themenkomplexe Flucht, Vertreibung und Aussiedlung sowie die Integrationsprozesse nach 1945.

 

Die aktuelle Ausschreibung für 2024 finden Sie hier.

 

Allgemeine Informationen

 

Wer fördert?

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Mit der Durchführung der Stipendienvergabe ist das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) beauftragt.

Die jährlich im BKGE stattfindenden Kant-Stipendiaten-Tagungen bieten ein Forum des Austauschs, auf dem die Doktorandinnen und Doktoranden ihre Thesen und Arbeitsergebnisse präsentieren und diskutieren können.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden u. a. Vorhaben aus den Bereichen Geschichte und Politik, Europäische Ethnologie/Volkskunde, Kunstgeschichte, Literatur- und Sprachgeschichte, Migrationsforschung und Sozialwissenschaft.

 

Wo liegen die regionalen Schwerpunkte?

Der regionale Fokus liegt auf den historischen preußischen Ostprovinzen (Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen) in den heutigen Staaten Polen und Russland sowie den früheren und heutigen Siedlungsgebieten von Deutschen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa (vornehmlich in Tschechien und der Slowakei, in der ehemaligen Sowjetunion und in den baltischen Staaten sowie in Ungarn, Rumänien und dem ehemaligen Jugoslawien).

 

Wer kann sich bewerben?

Es können Promovierende gefördert werden, deren wissenschaftliche Qualifikation durch hervorragende Examensergebnisse belegt ist und deren Arbeitsvorhaben eine wesentliche Erweiterung des Forschungsstandes erwarten lässt.

Anträge können von in- und ausländischen Bewerbern und Bewerberinnen oder den sie betreuenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Diese müssen im Sinne der jeweiligen Promotionsordnungen prüfungsberechtigt sein.

 

Wie ist das Stipendium ausgestattet?

Das für zwei Jahre gewährte Grundstipendium beträgt monatlich 1.550 Euro. Dazu können Zuschläge für Verheiratete, für Kinder sowie für einen Forschungsaufenthalt kommen.

 

Wer entscheidet?

Die Entscheidung über die Vergabe des Immanuel-Kant-Stipendiums trifft ein von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien berufener wissenschaftlicher Auswahlausschuss.

 

Wann kann ich mich bewerben?

Die Bewerbungsfrist für den Stipendienbeginn und für Verlängerungsanträge endet jeweils am 31. Dezember des Jahres (Datum des E-Mail-Eingangs). Nächster Bewerbungstermin ist der 31. Dezember 2023.

Stipendienbeginn ist der 1. Juli des Folgejahres; die Auszahlung erfolgt jeweils zur Quartalsmitte.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Die Entscheidung über die Stipendienvergabe trifft ein von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien berufener wissenschaftlicher Auswahlausschuss.

 

Welche Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden?

Zu den Antragsunterlagen gehören:

  • Angaben zur Person der Bewerberin / des Bewerbers und ihrer / seiner wissenschaftlichen Qualifikation (Lebenslauf und Zeugnisse),
  • Thema, Fragestellung, Forschungsstand und Ziel der geplanten Arbeit,
  • Zeitplan für das Vorhaben,
  • Angaben zu Förderungen von anderer Seite,
  • Nachweis, dass die Promotion an einer deutschen Universität durchgeführt wird oder Anbindung an eine deutsche Universität (Cotutelle-Verfahren) besteht,
  • Gutachten der die Dissertation betreuenden Hochschullehrenden,
  • Zweitgutachten eines weiteren Hochschullehrenden.

Detaillierte Angaben zu Fördervoraussetzungen und Antragsunterlagen finden Sie in der Stipendien-Richtlinie, in den Informationen zu den Auswahl- und Bewilligungskriterien sowie den Verlängerungsmöglichkeiten.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen digital im pdf-Format beim Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Oldenburg ein: bkge@bkge.bund.de

 

Kontakt:
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa
Geschäftsstelle des Immanuel-Kant-Stipendiums
Dr. Cornelia Eisler
Johann-Justus-Weg 147 a
D-26127 Oldenburg
Fon: + 49 (0) 441 961 95-0
E-Mail: bkge@bkge.bund.de

Titelbild "Durst nach Erkenntnis"

Buchpublikation:

Heike Müns, Matthias Weber (Hg.):
„Durst nach Erkenntnis ...“. Forschungen zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Zwei Jahrzehnte Immanuel-Kant-Stipendium. München 2007 (Schriften des BKGE Band 29).

Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa
Johann-Justus-Weg 147a | 26127 Oldenburg
Telefon: +49 441 96 19 5-0 | Fax: +49 441 96 19 5-33 | E-Mail: bkge@bkge.bund.de