In der 2016 von der Bundesregierung verabschiedeten „Weiterentwicklung der Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes“ wird die Bedeutung der Förderung der deutschen Minderheiten im östlichen Europa hervorgehoben. In Polen, Rumänien, Ungarn oder Russland leben bis heute Deutsche als nationale Minderheiten, gegenüber denen sich die Bundesrepublik Deutschland als Staat verpflichtet fühlt. Sie werden im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land, in dem sie leben, von der Bundesregierung gefördert und unterstützt. In vergleichbarer Weise betrachten sich auch Polen, die Slowakei, Ungarn, Rumänien und andere Staaten Europas gegenüber im Ausland lebenden nationalen Minderheiten als zuständig. Trotz zahlreicher nationaler und internationaler Normen zum Minderheitenschutz gibt es keine einheitlichen Richtlinien in der Förderpolitik europäischer Staaten zugunsten im Ausland lebender nationaler Minderheiten. Im Rahmen eines vergleichend angelegten, auf Mittel-, Ost- und Südosteuropa bezogenen Forschungsvorhabens soll die diesbezügliche Politik der Staaten gegenüber nationalen Minderheiten unter Einbeziehung der jeweiligen historischen Hintergründe untersucht werden.