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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.bkge.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird redaktionell behoben. Im Rahmen der IT-Dienstkonsolidierung bzw. einem Relaunch des Internetauftritts werden soweit möglich

  • Datentabellen
    In Datentabellen fehlen teilweise Strukturen und Auszeichnungen.
  • Anderssprachige Abschnitte
    Nicht alle anderssprachigen Abschnitte sind technisch gekennzeichnet.
  • Audio
    Audios enthalten keine alternative Textversion.
  • Bilder
    Nicht alle Bilder haben einen alternativen Text
  • Formulare
    Nicht alle Formulare haben ein Label Attribut
  • PDF-Dokumente
    PDF-Downloads, die vor 2018 eingestellt wurden. Später eingestellte
    PDF-Dateien werden schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.

Bedienelemente, wie die Sortier-Auswahl, Tab- und Akkordeonsteuerung, sind grundsätzlich nutzbar, entsprechen jedoch nicht immer vollständig den erwarteten Bedienkonzepten. Dies betrifft beispielsweise die Tastaturbedienbarkeit von Tab-Modulen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung ist vom 25.10.2021

Die Einschätzung basiert auf der vom BKGE beauftragten und durch STOCKWERK2 Agentur für Kommunikation GmbH mit Stand vom 25.10.2021 ausgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über unsere E-Mail Adresse bkge@bkge.uni-oldenburg.de können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Anschrift unserer Behörde:
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte
des östlichen Europa
Johann-Justus-Weg 147a
26127 Oldenburg

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines
Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen
mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es
muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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