2.3 Deutsche Etymologie
Angegeben wird das Vorlagewort, seine zeitliche oder
dialektale Einordnung im deutschen Sprachbereich (nhd., schles. o. ä.),
eine Kurzfassung seiner Bedeutung(en) in deutscher Sprache sowie das
Quellenkürzel. Die etymologischen Vorlagen der ermittelten Lehnwörter
werden im Normalfall nach den Angaben aus GRI aufgenommen. Für
Lehnwörter, die in diesem Werk nicht ermittelt werden konnten, sind
punktuell andere Wörterbücher des Deutschen konsultiert worden. Sollte
MIT eine lexikalische Parallele aus den schlesischen Dialekten des
Deutschen belegen, kann in Ausnahmefällen auch dieses Wörterbuch als
Fundstelle der etymologischen Vorlage eintreten, aber nur dann, wenn
keine Enstprechungen in anderen Wörterbüchern des Deutschen aufgefunden
wurden. Über das Deutsche ins Tschechische oder Polnische bzw. in den
Teschener Dialekt vermittelte Lehnwörter mit außerdeutscher Etymologie
wurden gemäß KLU geprüft. Eine Bemerkung zur weiteren etymologischen
Herkunft des Vorlageworts findet sich in diesen Fällen erst im Kommentar
(2.12).
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß sich die
lemmatische Gliederung des Wörterbuchs am lexikalischen Bestand der
ermittelten deutschen Etyma orientiert. Homonyme und polyseme Lehnwörter
werden gleichermaßen als einheitliche Lemmata präsentiert, wenn sie
sich auf das gleiche deutsche Etymon zurückführen lassen. Können
bestimmte Lehnwörter hingegen - auch bei weitgehender
Bedeutungsgleichheit - formale Varianten eines deutschen Etymons
zugewiesen werden, so müssen sie als voneinander unabhängige
Entlehnungen in gesonderten Lemmata aufgenommen werden. Die
Lemmastruktur reflektiert insofern eher die Entlehnungen als die
semantischen Verhältnisse. Diese redaktionellen Kriterien wurden aus
WDLP übernommen.
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